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Der Behinderten-Pauschbetrag wird ab 2021 verdoppelt

Der Deutsche Bundesrat hat am 27.11.2020 dem Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Behinderten-Pauschbetragsgesetz) zugestimmt. Für Steuerpflichtige mit einer Behinderung besteht die Möglichkeit, anstelle eines Einzelnachweises für ihre Aufwendungen für den täglichen behinderungsbedingten Lebensbedarf einen Behinderten-Pauschbetrag zu beantragen. Mehr dazu siehe im Video von der Geschäftsführerin des Gehörlosen-Verbandes Schleswig-Holstein e.V., Cortina Bittner. Sie hat die aktuelle Informationen dazu zusammengefasst.

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