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Antragsstellung bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe wird verlängert

Für Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an Folgewirkungen leiden, haben die Möglichkeit bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe eine Entschädigung zu erhalten. Jetzt wurde die Antragsfrist bis zum 30. Juni 2021 und die Bearbeitungszeit in den Anlauf- und Beratungsstellen bis zum 31. Dezember 2022 coronabedingt verlängert. Wenn Sie die Antragsunterlagen oder Hilfsstellung bei der Antragsstellung benötigen, nehmen Sie einfach Kontakt mit der Sozialberatung des Gehörlosen-Verbandes Schleswig-Holstein e.V. auf.

Website: Stiftung Anerkennung und Hilfe

Website: Unterstützung bei der Antragsstellung

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