Die Deutsche Gebärdensprache ist immaterielles Kulturerbe der UNESCO

Seit diesem Monat ist die Deutsche Gebärdensprache als Immarterielles Kulturerbe des UNESCO anerkannt worden! Das ist ein toller nächster Schritt, nachdem die Deutsche Gebärdensprache bereits im Jahr 2002 im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) als eigenständig und vollwertig anerkannte Sprache in Deutschland eingetragen ist. Der Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein e.V. hat auf ihrer Website (siehe hier) ein kurzer Text zur Geschichte der offiziellen Namensgebung als Deutsche Gebärdensprache, über die Anerkennung und nun als offizielle Eintragung als Immartielles Kulturerbe geschrieben. Wir freuen uns sehr und nun ist unser nächstes Ziel, dass die Deutsche Gebärdensprache als Minderheitensprache anerkannt werden muss.