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Kostenübernahme für die Übersetzung für Deutsch und Deutsche Gebärdensprache in einem Impfzentrum

Die Terminbuchung erfolgt über das Portal www.impfen-sh.de oder über die Impftermin-Hotline 0800 / 455 655 0. Es ist leider nicht möglich, eigene Terminfenster für gehörlose Menschen einzurichten. Der Einsatz eine/r Dolmetscher/in für Deutsch und Deutsche Gebärdensprache im Impfzentrum ist daher selbst zu organisieren.

Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten für Dolmetscher:innen für Deutsch und Deutsche Gebärdensprache zählen zu den Impfkosten, bzw. zum Betrieb der Impfzentren. Diese Kosten übernimmt das Land Schleswig-Holstein gemäß Coronavirusimpfverordnung (CoronaImpfV).
Die Kosten werden auch übernommen, wenn die Impfung aus verschiedenen Gründen kurzfristig nicht durchgeführt wurde, z.B. wenn Sie sich nach der Aufklärung dagegen entscheiden.

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